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Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine befristete Stelle besetzen können, gilt dies als Zwischenverdienst. Sie haben Anspruch auf den Verdienstausfall im Rahmen Ihres Taggeldansatzes (70/80%), solange der erzielte Verdienst nicht als zumutbar gilt.
Vorteil: Sie sind im Arbeitsmarkt integriert und haben somit die Gelegenheit, weitere berufliche Erfahrungen zu sammeln sowie interessante Kontakte zu knüpfen. Zudem schonen Sie Ihren Taggeldanspruch.
| MA | Mitarbeiterin oder Mitarbeiter | AK | Arbeitslosenkasse | |
| AD | Personaladministration und Lohnverarbeitung |
| Tätigkeit | MA | AD | AK | |
| 1 | Meldet sich bei der Arbeitslosenkasse | X | ||
| 2 | Sendet MA das gelbe Formular “Bescheinigung über Zwischenverdienst“ | X | ||
| 3 | Füllt Personalien aus und leitet das Formular weiter an AD | X | ||
| 4 |
Ergänzt das Formular gemäss Lohnkonto und sendet es unterzeichnet mit dem Lohnkontoblatt an MA zurück. Legt Kopien der Dokumente in zentralem Ordner ab |
X | ||
| 5 | Leitet die Dokumente weiter an die Arbeitslosenkasse oder geht persönlich vorbei | X |
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