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Lohnabzug: Pensionskasse

Zusammen mit der ersten Säule (AHV) soll die berufliche Vorsorge die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmende ab einem AHV-pflichtigen Lohn von mindestens CHF 21'060.- (Stand 2013) obligatorisch und wird durch die Pensionskasse sichergestellt.

Die Pensionskassenbeiträge werden von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden gemeinsam getragen.

 

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