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Das Sozialversicherungssystem der Schweiz beruht auf den drei Säulen der Altersvorsorge und auf der obligatorischen Unfallversicherung.
Die drei Säulen der Altersvorsorge:
1. AHV/IV
Die Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversicherung deckt den Existenzbedarf.
2. Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Zusammen mit der AHV soll die berufliche Vorsorge die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmende ab einem AHV-Lohn von CHF 21'060.00 (Stand 2013) obligatorisch und wird durch die Pensionskasse sichergestellt.
3. Private Vorsorge (freiwillig)
Mit privaten Ersparnissen oder Privateigentum kann individuell eine weitergehende Vorsorge aufgebaut werden. Jährlich kann ein bestimmter Betrag steuerfrei zu diesem Zweck angespart werden (Vorsorgevertrag mit Bank oder Versicherungsgesellschaft).
Die Mitarbeitenden der ETH sind bei der SUVA unfallversichert.
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