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Für alle Arbeitnehmenden mit einem sozialversicherungspflichtigen Lohn ist die Betriebs-Unfallversicherung obligatorisch. Die Unfallversicherung trägt die Behandlungskosten und richtet Taggelder aus. Zudem vergütet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten und unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person.
Die versicherungspflichtigen Mitarbeitenden der ETH Zürich sind bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gegen die Folgen von Berufsunfällen versichert. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung wird von der ETH Zürich bezahlt.
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