|
|||||||||||
Die ETH Zürich schliesst mit ihren Mitarbeitenden Einzelarbeitsverträge ab. Das Arbeitsverhältnis entsteht mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch Human Resources und den Mitarbeitenden. Die ersten drei Monate einer Anstellung gelten in der Regel als Probezeit.
Unbefristete Anstellungsverhältnisse können von den Mitarbeitenden jederzeit unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen aufgelöst werden. Die Arbeitgeberin kann das Arbeitsverhältnis nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ordentlich künden.
Frauen erreichen das Pensionsalter mit 64, Männer mit 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung kann frühestens ab dem 60. Altersjahr erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne
graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der
Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese
Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf
Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere
Informationen finden Sie auf
folgender
Seite.
Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or
Internet device, however, some graphics will display correctly
only in the newer versions of Netscape. To get the most out of
our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More
information