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Arbeitsvertrag

Die ETH Zürich schliesst mit ihren Mitarbeitenden Einzelarbeitsverträge ab. Das Arbeitsverhältnis entsteht mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch Human Resources und den Mitarbeitenden. Die ersten drei Monate einer Anstellung gelten in der Regel als Probezeit.

Unbefristete Anstellungsverhältnisse können von den Mitarbeitenden jederzeit unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen aufgelöst werden. Die Arbeitgeberin kann das Arbeitsverhältnis nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ordentlich künden.

Frauen erreichen das Pensionsalter mit 64, Männer mit 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung kann frühestens ab dem 60. Altersjahr erfolgen.

 

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